Anwaltstätigkeit

Aussergerichtliche Verfahren und Beratungstätigkeit:

Das Honorar wird grundsätzlich nach Zeitaufwand berechnet. Der Stundenansatz liegt da­bei zwischen CHF 280.- und CHF 400.-. Zusätzlich zum Honorar werden Auslagen und die Mehrwertsteuer verrechnet. Kleinspesen wie Porti, Fotokopien, Telefon­gebühren, etc. werden pauschal mit 4% des verrechneten Honorars in Rechnung gestellt. Relevant für die Bestimmung des Stundenansatzes sind verschiedene Kriterien, insbesondere die Schwierig­keit des Falles, die Wichtigkeit des Falles, die zeitliche Dringlichkeit, die der An­wältin obliegende Verantwortung und allfällige Sprach- und weitere Spezialkenntnisse. Der anwendbare Stundenansatz wird im Voraus vereinbart.

Gerichtsprozesse:

Bei Gerichtsverfahren bestimmt sich das Honorar nach dem vom Kanton, in dem das Verfahren stattfindet, festgelegten Tarif (Honorarordnung, Anwaltstarif, o.ä.). Es ist abhängig vom Streitwert oder vom Zeitaufwand. Stattdessen kann zwischen Mandant und Anwalt aber auch eine davon abweichende Honorarvereinbarung getroffen werden.

Unentgeltliche Rechtspflege

Die Rechtsordnung sieht für bedürftige Personen die Möglichkeit eines kostenlosen Verfahrens (Befreiung von Verfahrensgebühren der Gerichte oder Verwaltungsbehörde) sowie der Übernahme von Anwaltskosten vor. Voraussetzung ist, dass

  • die Mittel (Einkommen und Vermögen) fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Gerichts-und Anwaltskosten aufzubringen
  • der Prozess oder das Verfahren nicht als aussichtslos erscheint und
  • ein Rechtsbeistand zur Wahrung der Interessen angezeigt ist.

Ob Mittellosigkeit vorliegt, bestimmt sich nach den Regeln des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Wenn Sie der Auffassung sind, Sie können unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsbeistand beanspruchen, bringen Sie folgende Unterlagen mit: Belege über Ihr aktuelles Einkommen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate, Abrechnungen der Arbeitslosenversicherung, etc.); Auszüge über sämtliche Bank- und Postkonten der vergangenen 3 Monate; letzte Steuererklärung mit allen Beilagen und letzte Steuerveranlagung.

Ausserhalb von strittigen Verfahren gibt es keinen unentgeltlichen (vom Staat finanzierten) Rechtsbeistand.

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